Im Bundestag Live: Filmförderungsgesetz

Aussprache und Ratifizierung des neuen Filmförderungsgesetzes

Das Filmförderungsgesetz wird am Donnerstag, den 6. Juni 2013 im Bundestag beraten und anschließend mit großer Wahrscheinlichkeit ratifiziert. Für die Aussprache, die voraussichtlich um 16:30 Uhr beginnen wird, sind 45 Minuten eingeplant. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Zudem berät das Parlament abschließend über den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Erbes (17/12952) sowie über einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur Stärkung des deutschen Kinderfilms (17/12381) .

Mit der Novelle wird die Filmförderung und die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt bis 2016 verlängert. Eine umfassende Novellierung des Gesetzes soll erst in der kommenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden, da gegen die Filmabgabe derzeit eine Klage verschiedener großer Kinoketten vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, über die Karlsruhe noch entscheiden muss.

Erstmals soll auch die Produktion barrierefreier Filme in die Förderkriterien der Filmförderungsanstalt aufgenommen werden. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass künftig von jedem geförderten Film eine Version mit Untertiteln für Hörgeschädigte und eine Fassung mit Audiodeskription für Sehbehinderte produziert werden.

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes vom 8. November 2001, das mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12952) ratifiziert werden soll, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Systeme zur Hinterlegung von Kino- und Fernsehfilmen einzuführen, die zu ihrem audiovisuellen Erbe gehören. Darüber hinaus müssen die hinterlegten Filme für die Öffentlichkeit zugänglich sein. (bol)

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Autor:
bol