Fragen zur Mitgliedschaft (FAQ)

Ich kann mich nicht einloggen, weil ich die Daten nicht mehr weiß. Gibt es eine Lösung?


Eine ausführliche Anleitung für das Einloggen auf www.fktg.ORG Zugang zur Webseite finden Sie hier im Downloadbereich.
Bitte folgen Sie der Anleitung unter Punkt 1. Passwort für Neumitglieder / Passwort ändern

Der Einlogg-Prozeß verlangt zwei Angaben:

Der Benutzername besteht immer aus ihrem Nachnamen und ihrem Vornamen, verbunden mit einem Punkt, außerdem in absoluter Kleinschreibweise und ohne Umlaute, also zum Beispiel "mueller.jakob". Der Benutzername ist vom Mitglied nicht änderbar, auch wenn man während der Anmeldung zur Eintragung dieses Benutzernamens aufgefordert wird. Wenn dieser Eintrag nicht der Spezifikation entspricht, wird er vom Admin entsprechend geändert und mitgeteilt.

Das Passwort erhalten Sie als Neumitglied oder, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben. über die Funktion Passwort neu setzen,  wie in der o.a. Anleitung beschrieben. Es kann aus Buchstaben und Zahlen, Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen bestehen.


Sollte das nicht funktionierten, weil die seinerzeit in Ihrem Profil angegebene Emailadresse nicht mehr stimmt oder existiert, kommen Sie alleine nicht mehr weiter. Mailen Sie Ihr Problem bitte an den Support (office@fktg.org) oder (wof@fktg.org). Wir können Ihr Passwort zwar nicht lesen, aber wir können ein neues Passwort setzen und mitteilen oder Ihre Emailadresse aktualisieren, damit Sie die Email mit dem Link empfangen können. Bitte mailen Sie auch Ihre Telefonnummer mit, weil wir solche Probleme am liebsten im direkten Kontakt mit Ihnen lösen.


 

Ich kann mich nicht einloggen, weil ich die Daten nicht mehr weiß. Gibt es eine Lösung?


Eine ausführliche Anleitung für das Einloggen auf www.fktg.ORG Zugang zur Webseite finden Sie hier im Downloadbereich.
Bitte folgen Sie der Anleitung unter Punkt 1. Passwort für Neumitglieder / Passwort ändern

Der Einlogg-Prozeß verlangt zwei Angaben:

Der Benutzername besteht immer aus ihrem Nachnamen und ihrem Vornamen, verbunden mit einem Punkt, außerdem in absoluter Kleinschreibweise und ohne Umlaute, also zum Beispiel "mueller.jakob". Der Benutzername ist vom Mitglied nicht änderbar, auch wenn man während der Anmeldung zur Eintragung dieses Benutzernamens aufgefordert wird. Wenn dieser Eintrag nicht der Spezifikation entspricht, wird er vom Admin entsprechend geändert und mitgeteilt.

Das Passwort erhalten Sie als Neumitglied oder, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben. über die Funktion Passwort neu setzen,  wie in der o.a. Anleitung beschrieben. Es kann aus Buchstaben und Zahlen, Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen bestehen.


Sollte das nicht funktionierten, weil die seinerzeit in Ihrem Profil angegebene Emailadresse nicht mehr stimmt oder existiert, kommen Sie alleine nicht mehr weiter. Mailen Sie Ihr Problem bitte an den Support (office@fktg.org) oder (wof@fktg.org). Wir können Ihr Passwort zwar nicht lesen, aber wir können ein neues Passwort setzen und mitteilen oder Ihre Emailadresse aktualisieren, damit Sie die Email mit dem Link empfangen können. Bitte mailen Sie auch Ihre Telefonnummer mit, weil wir solche Probleme am liebsten im direkten Kontakt mit Ihnen lösen.


 

Ich möchte andere Mitglieder suchen. Wo und wie ist das möglich?


Der Suchvorgang nach Mitgliedern ist aus Gründen des Datenschutzes nur innerhalb der FKTG und nur für Mitglieder möglich. Es ist deshalb nötig, dass Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Auf der Seite mit Ihrem Profil sehen Sie in der rechten Spalte den Block "Mitglieder finden". Durch Klick auf eine der ersten beiden angebotenen Möglichkeiten öffnet sich eine Maske, in die Sie Ihre Suche eingeben können. Achten Sie darauf, dass es bei der Suche nach Namen und Firmen mehrere Möglichkeiten wie z.B. Müller und Mueller, ZDF und Zweites Deutsches Fernsehen geben kann. Im Ergebnis werden Ihnen nur die Daten angezeigt, die das Mitglied zur Ansicht durch andere Mitglieder freigegeben hat.
Regionalgruppenleiter, Vorstand und Geschäftsführung werden ohne Suche nur als Liste angezeigt.


Ich bin auf www.fktg.org eingeloggt, trotzdem treten bei der Ausführung passwortgeschützter Aktionen Meldungen auf, die besagen, dass ich nicht berechtigt bin oder keinen Zugang habe. Was ist zu tun?


In der Regel sind Sie in diesem Fall nicht eingeloggt. Gehen Sie in der Hauptmenüleiste auf MyFKTG.  Wenn Anmelden erscheint, ist der Login "auf der Strecke" geblieben, dann loggen Sie sich bitte hier mit einem Klick auf myFKTG oder Anmelden mit Ihren Zugangsdaten nochmals ein. Wenn die Meldung mit dem Zugang auch dann noch erscheint, wenden Sie sich bitte an den Support office@fktg.org oder wof@fktg.org, damit wir das prüfen können.

In Ausnahmefällen erscheint diese Meldung auch, wenn eine Seite nicht mehr vorhanden ist. Bitte informieren Sie in diesem Fall den Support: wof@fktg.org


 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag in der FKTG?


Der Jahres-Beitrag von 110,00 EUR gilt seit 1.01.2017 und Folgejahre auf Beschluss der MV 2016 für alle Vollmitglieder.

Vollzeit-Studierende (ohne Einkommen aus regelmäßiger Tätigkeit) und Auszubildende zahlen 40 EUR pro Jahr. Zum Nachweis ist die Immatrik.-Bescheinigung per Fax (+49 3222 9844944) oder (vorzugsweise) gescannt per E-Mail (office@fktg.org) zu schicken, bei Auszubildenden den Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Neu eintretende Mitglieder senden bitte die aktuelle Bescheinigung zum Zeitpunkt des Eintritts, aufgenommene Studenten-Mitglieder senden zum Ende des Beitragsjahres bitte die Bescheinigung des aktuellen Wintersemesters.


Auf welches Konto muß das Geld für die Mitgliedschaft bezahlt werden?


Bitte zahlen Sie den Mitgliederbeitrag nur ein auf das Konto der FKTG:
IBAN: DE94100900002259909000   BIC: BEVODEBBxxx (ab 1.02.2016 ist der BIC im SEPA-Raum nicht mehr erforderlich)

Bitte geben Sie dabei bitte Ihre MNr.XXXX am Anfang der 1. Zeile des Verwendungszwecks, gefolgt von "Mitgliedsbeitrag 2022". Danke, das erleichtert mir die Arbeit.

Am einfachsten erteilen Sie eine Genehmigung zum SEPA-Lastschriftverfahren durch Angabe Ihrer Bankdaten und Bestätigung der dort nachfolgenden Informationen mit 2 Häkchen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Unsere Gläubiger-ID lautet DE68ZZZ00000856419, Ihre individuelle Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer (Mnr.) also z.B. 1234 (1234 steht für Ihre Mitgliedsnummer).


Muß ich als Student jedes Jahr eine neue Immatrik.-Bescheinigung bringen?


Aufgenommene Studenten-Mitglieder senden, solange Sie studieren, zum Ende des Beitragsjahres bitte die Bescheinigung des aktuellen Wintersemesters. Das gilt auch, wenn das Studium mit Ablauf des Wintersemesters beendet sein wird. Es gilt immer der Status zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit am 15. Januar jeden Jahres. Die Geschäftsstelle erinnert alle Studierenden, deren Bescheinigung noch nicht vorliegt (und das sind die meisten) per Email an die Abgabe des Nachweises. Wenn das Studium während des laufenden Jahres abgeschlossen wurde, teilen Sie dies anstelle der Bescheinigung bitte der Geschäftsstelle mit. Sie erhalten dann eine Begrüßungsmail als Vollmitglied im kommenden Jahr. Wenn bis zum 15.01. kein Nachweis und auch sonst keine Mitteilung vorliegt, wird zunächst die Vollmitgliedschaft angenommen und der Beitrag von 110,00 EUR angefordert.


Kann die Abbuchung des Mitgliederbeitrags per VISA-Card erfolgen?


Ja, allerdings nur über die VISA-Card und vorzugsweise nur für Mitglieder aus dem Ausland. Die Abwicklung läuft weltweit über PayPal. Dieser Service ist jetzt auf der fktg.ORG im persönlichen Bereich eingerichtet und nach dem Einloggen sichtbar. Dieser Service sollte wegen der bei der FKTG anfallenden Gebühren vorzugsweise von unseren Mitgliedern außerhalb Deutschlands genutzt werden. Mitglieder in Deutschland können direkt auf das Konto der FKTG überweisen (siehe oben)


 

 

Ich habe meinen Mitgliedsbeitrag bezahlt und brauche eine entsprechende Bescheinigung über die Zahlung?


Der Mitgliedsbeitrag wird in Deutschland und Österreich steuerlich behandelt wie eine Spende. Nach Eingang der Zahlung erhält jedes Mitglied aus DE und AT, das den Beitrag persönlich bezahlt hat, zum Jahresende eine sog. Beitragsbestätigung, aus der die Höhe und der Tag der Zahlung hervorgehen. Diese Bescheinigung dient den Mitgliedern in beiden Ländern zum steuerlichen Abzug des Mitgliederbeitrags in voller Höhe, weil die FKTG als gemeinnützig tätiger Verein (Förderung der Wissenschaft) anerkannt ist.

Soll der Mitgliedsbeitrag nicht vom Mitglied selbst, sondern zum Beispiel von dessen Firma oder Arbeitgeber erstattet werden, so besteht die Möglichkeit, eine Bestätigung über den Eingang des Beitrages, ausgestellt auf das Mitglied, zur Vorlage bei der Firma / Arbeitgeber anzufordern. In diesem Falle gibt es keine Spendenbescheinigung, weil das Mitglied den Beitrag von der Firma erstattet bekommt. 


Ich/Wir habe/n eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten. Welchen prozentualen Betrag müssen wir dafür ansetzen?


Alle Rechnungen der FKTG zum Mitgliedsbeitrag enthalten keine Umsatzsteuer. Im Regelfall ist dies auch stets auf den Rechnungen vermerkt. Die FKTG ist nach dem jeweils letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin für die satzungsgemäße Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, weil sie gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken dient.

Ausnahmen bilden Rechnungen zur gewerblichen Tätigkeit der FKTG, z.B. bei Verkauf von Tagungs-DVD's oder anderen Produkten, auch bei der Vergabe von Ständen für die Ausstellung während der Fachtagungen.


Ich bin arbeitslos bzw. finanziell nicht in der Lage, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Muss ich jetzt meinen Austritt erklären?


Eine pauschale Antwort darauf kann es nicht geben, weil ein finanzielles Zahlungsproblem sehr unterschiedliche Ursachen und Auswirkungen hat. Aber selbstverständlich liegt es nicht im Interesse der FKTG, dass Sie in einer solchen für Sie persönlich sehr schwierigen Situation gleich austreten müssen und damit als Wechselwirkung vom Arbeitsleben noch weiter abgekoppelt werden. Bitte schreiben (mailen: office@fktg.org) Sie in solch einem Fall an den Geschäftsführer der FKTG und schildern Sie Ihre Gründe (Vertraulichkeit wird natürlich zugesichert). Der Geschäftsführer wird Ihr Gesuch dem Vorstand zur Kenntnis geben. Wir entscheiden dann im allgemeinen recht verständnisvoll ob, und wenn ja für welchen Zeitraum wir Sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags entbinden können. Sie bleiben im Falle eines Aussetzens der Zahlung volles FKTG-Mitglied mit Zugang zu den Internetseiten, allerdings ohne Erhalt der gedruckten FKT.


Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Was muß ich tun?


Sie können Ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende (bis 30.09. zum 31.12.) kündigen, der jährliche Beitrag ist in jedem Falle noch zu entrichten. Sie bleiben dann auch noch Mitglied der FKTG bis zu Jahresende und erhalten bis dahin die FKT.

Eine ausserordentliche Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur in Ausnahmefällen wie schwerer Krankheit oder gar Tod des Mitglieds möglich.

Zur Kündigung reicht statt des in der Satzung vorgeschriebenen eingeschriebenen Briefes auch eine einfache E-Mail an die Geschäftsstelle der FKTG (office@fktg.org), die dann allerdings nur mit Erhalt einer Antwort-Email mit Bestätigung des Kündigungstermins gültig wird. Eine Abmeldung der Zeitschrift FKT ist nicht nötig sondern erfolgt automatisch von uns aus.

Vorstand und Geschäftsführung sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Grund für Ihren Austritt nennen. Natürlich unterliegt dieser Ihrer persönlichen Entscheidung, sollte es aber mit der FKTG selbst oder Unzufriedenheit über die Gesellschaft / Zeitschrift zusammen hängen, so wäre es im Sinne einer konstruktiven Kritik sicherlich sinnvoll, dass wir Ihre Gründe kennen. Wir hätten dann die Möglichkeit uns mit Ihren Gründen auseinander zu setzen und vielleicht, wenn es uns für die Mehrheit der Mitglieder sinnvoll erscheint, auch Dinge zu ändern.


Ich bin erst später im Jahr Mitglied geworden, muss ich trotzdem den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen?


Ja, Sie haben dafür auf der Webseite auch sofort Zugang zu allen bereits erschienenen Ausgaben der FKT. Die aktuelle Jahresübersicht finden Sie unter http://www.fktg.org/?q=node/2255, die Artikel können Sie zum Ansehen oder Download direkt anklicken.

Bei einem Eintritt ab 1. September zahlen Sie aber nur noch die Hälfte des jeweils geltenden Mitgliedsbeitrags.


Die Mitgliedschaft wird von meiner Firma übernommen. Sie braucht dafür eine Rechnung. Geht das?


Das geht ab 2022 nur noch in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Geschäftsführung. In der Regel zahlen persönliche Mitglieder zunächst Ihren Beitrag per SEPA Lastschrift oder Überweisung an die FKTG. Auf Anforderung erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage bei Ihrer Firma / Ihrem Arbeitgeber, wenn Ihnen von dort der Beitrag erstattet wird.