Regulierung von KI durch Datenschutzrecht, AI-Act und KI-Haftungsrichtlinie; Bremst die EU den sinnvollen Einsatz von KI?


Bild: © Hamburg Messe und Congress/Romanus Fuhrmann

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Im Zuge ihrer „Digitalstrategie“ erlässt die EU derzeit so viel IT-Recht wie noch nie, darunter auch einen AI-Act und eine KI-Haftungsrichtlinie. Zudem stehen Datenschutzaufsichtsbehörden mit dem Einsatz von KI auf „Kriegsfuß“, was man spektakulär an dem zweitweisen Verbot von ChatGPT in Italien beobachten konnte. Gelingt der EU den Drahtseilakt zwischen der sinnvollen Einhegung gefährlicher KI-Nutzung und der Gestattung des wünschenswerten und nutzbringenden Einsatzes von KI, ohne allzu viele bürokratische Hürden zu errichten? Der Vortrag beantwortet diese Fragen auf dem Stand der aktuellen Gesetzgebung.

Martin Keppler

18.01.2024
13:05 Uhr


Dr. Lutz Martin Keppeler
Kanzlei Heuking


Dr. Lutz Martin Keppeler ist seit 2013 Rechtsanwalt, arbeitet seit 2014 im Kölner Büro von Heuking Kühn Lüer Wojtek und berät zu allen Fragen des Datenschutzrechts, des IT-Rechts und des Telekommunikationsrechts. 2017 erwarb Herr Dr. Keppeler den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht, 2023 wurde er zum Equity Partner ernannt.

Seit dem Wintersemester 2018 hält Herr Dr. Keppeler eine Vorlesung zum Datenschutzrecht an der TH Köln. Herr Dr. Keppeler arbeitet besonders intensiv an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht, etwa in den Bereichen IT-Vertragsrecht, IT-Sicherheitsrecht, Open Source Lizenzrecht, Datenschutzrecht und das aktuell neu entstehende Recht der künstlichen Intelligenz. In allen genannten Rechtsgebieten ist er sowohl außergerichtlich als auch forensisch tätig und vertritt Mandanten vor verschiedenen Aufsichtsbehörden (insbesondere im Bereich Datenschutzrecht, TK-Recht und IT-Sicherheitsrecht). Zu allen genannten Bereichen hält Herr Dr. Keppeler regelmäßig Vorträge und publiziert hierzu auf Deutsch und Englisch.“