Editorial

Angela Bünger: Neulich in irgendeinem Wohnzimmer: Familie Mustermann sitzt abends gemeinsam vor dem Fernseher – Fußball-Live-Übertragung. Der Sohn hat den Zwischenstand der parallel laufenden Begegnung auf seinem Smartphone, die Tochter surft auf dem Tablet-PC nach Hintergrundinfos zu ihrem Lieblingsspieler und in der Halbzeitpause sucht der Vater in der Online-Mediathek des Senders nach den Highlights der ersten Halbzeit, während die Mutter per Laptop über einen gängigen Videodienst die aktuelle Folge ihrer Lieblingsserie auswählt. Ein solches Szenario, in dem parallel First- und Second-Screen-Angebote genutzt werden, ist für viele von uns schon alltäglich geworden – gerade in der sogenannten „werberelevanten Zielgruppe“ der 14- bis 49-Jährigen. Dennoch zeigt sie, dass jeder der aktuell diskutierten Verbreitungswege von Bewegtbildinhalten seine Daseinsberechtigung hat.

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