Bewahrung deutschen Filmerbes

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP prüfen, wie das deutsche Filmerbe dauerhaft gesichert und wie es finanziert werden kann. In ihrem gemeinsamen Antrag fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, eine Kostenschätzung für eine Pflichtarchivierung aller deutschen Filme und die Digitalisierung des Filmerbes durchzuführen. Dabei sollen die Erfahrungen in anderen Ländern berücksichtigt werden. Unter Federführung des Kinematheksverbundes soll zudem ein Bestandskatalog aufgebaut werden, der klärt, an welchem Ort Filmkopien und in welchem Format sie zu archivieren sind. Ebenso soll die Regierung prüfen, ob aus dem Bundeshaushalt Geld für den Aufbau des Bestandskatalogs und für die Digitalisierung des Filmerbes bereitgestellt werden kann. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen sollte die Digitalisierung des Filmerbes in die Filmförderung aufgenommen und die Privatwirtschaft beteiligt werden.

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen öffentlich aufgeführte deutsche Filme verpflichtend im Filmarchiv des Bundesarchivs als Kopie hinterlegt werden. Diese Verpflichtung soll für Werbe, Kultur-, Dokumentar-, Animations-, Kurz- und Spielfilme gelten. In einem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Bundesarchivgesetzes vorzulegen. Im Filmförderungsgesetz seien zudem Regelungen zur Bewahrung des Filmerbes aufzunehmen. Um die Kosten für eine Langzeitarchivierung des Filmerbes zu decken, will die Linksfraktion jährlich sechs Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt bereitstellen. Weitere sechs Millionen Euro sollen die Filmwirtschaft und die filmtreibende Werbewirtschaft jährlich in Form einer Abgabe beisteuern. Zudem fordert die Fraktion eine zweckgebundene Abgabe in Höhe von fünf Cent auf jede verkaufte Kinokarte. (bol)

Autor:
bol